| Allgemeine Hinweise |
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Gesetzliche Grundlage |
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Art. 22 Angebote an Berufsfachschulen … Art. 20 Freikurse und Stützkurse 1 (…) Der Umfang der Freikurse und Stützkurse "darf während der Arbeitszeit durchschnittlich einen halben Tag pro Woche nicht übersteigen. |
| Regelungen und Organisatorisches |
| Damit die Zusatzkurse für Sie zum Erfolg werden und für uns oganisierbar bleiben, beachten Sie bitte folgende Punkte. |
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| ... zum Schluss |
| Ein Zusatzkurs ist kein Garant für einen kurzfristigen Erfolg. Aber er bietet Ihnen die Möglichkeit, ergänzend zum übrigen Unterricht, Ihre Ziele zu erreichen, welche Sie sich aber immer noch selber stecken müssen. |