Allgemeine Hinweise
 

Gesetzliche Grundlage

 

Art. 22 Angebote an Berufsfachschulen


3 Wer im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule die Voraussetzungen erfüllt, kann Freikurse ohne Lohnabzug besuchen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton.
4 Ist eine lernende Person im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen, so kann die Berufsfachschule im Einvernehmen mit dem Betrieb und mit der lernenden Person den Besuch solcher Kurse anordnen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton. Der Besuch erfolgt ohne Lohnabzug."

Art. 20 Freikurse und Stützkurse

1 (…) Der Umfang der Freikurse und Stützkurse "darf während der Arbeitszeit durchschnittlich einen halben Tag pro Woche nicht übersteigen.
2 Die Notwendigkeit des Besuchs von Stützkursen wird periodisch überprüft.
3 Sind Leistungen oder Verhalten in der Berufsfachschule oder im Lehrbetrieb ungenügend, so schliesst die Schule im Einvernehmen mit dem Lehrbetrieb die lernende Person von Freikursen."

 
Regelungen und Organisatorisches
 
Damit die Zusatzkurse für Sie zum Erfolg werden und für uns oganisierbar bleiben, beachten Sie bitte folgende Punkte.
 
  • Melden Sie sich frühzeitig an einen Zusatzkurs an, spätestens aber am Anmeldeschluss. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Kurs durchgeführt werden kann.
  • Einige Tage vor Beginn des Kurses erhalten Sie und Ihr Lehrbetrieb eine Benachrichtigung (schriftlich oder per E-Mail). Ohne gegenteiligen Bericht des verantwortlichen Ausbildners bzw. der verantwortlichen Ausbildnerin gelten Sie als angemeldet.
  • Damit ein Kurs durchgeführt werden kann, braucht es mindestens zehn Anmeldungen.
  • Wer einmal angemeldet ist, bleibt bis zum Ende des Kurses dabei. Bei einem vorzeitigen Ausstieg wird dem Lernenden eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.-- in Rechnung gestellt.
  • Nur der regelmässige Besuch des Unterrichts sowie eine aktive Mitarbeit können zum gewünschten Erfolg führen. Dazu gehört natürlich auch das Lösen von Hausaufgaben
  • In den Zusatzkurse gilt die selbe Absenzenordnung wie im übrigen Unterricht.
  • Die Zusatzkurse sind meist kostenlos, nur bei wenigen Kursen müssen die Teilnehmenden einen kleinen Kursbeitrag leisten. Die Kosten für die Lehrmittel gehen in jeden Fall zu Lasten der Teilnehmenden.
 
... zum Schluss
 
Ein Zusatzkurs ist kein Garant für einen kurzfristigen Erfolg. Aber er bietet Ihnen die Möglichkeit, ergänzend zum übrigen Unterricht, Ihre Ziele zu erreichen, welche Sie sich aber immer noch selber stecken müssen.