Bundesbeiträge

Der Bund unterstützt die höhere Berufsbildung mit bis zu 50%. Wie funktioniert es?

Der Bundesrat engagiert sich seit einigen Jahren verstärkt im Bericht der höheren Berufsbildung. Im Rahmen der Subjektfinanzierung werden nicht mehr die Bildungsinstitutionen subventioniert, sonder die Teilnehmenden werden direkt unabhängig vom Wohnkanton mit bis zu 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf die Unterstützung haben alle Personen welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren. Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.

Das Wichtigste in Kürze

Wer erhält Beiträge?

  • Alle Teilnehmenden in Bildungsgängen zur Vorbereitung auf eine eidg. Prüfung (eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom) mit Start nach dem 31.7.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidg. Prüfung ablegen.
  • Teilnehmende von Bildungsgängen mit Start ab dem 1.1.2017, die nach dem 1.1.2018 die eidgenössische Prüfung ablegen und die nicht von Kantonsbeiträgen profitieren konnten.
  • Die Beitragsberechtigung ist unabhängig vom Wohnkanton, der Wohnsitz der Teilnehmenden muss aber in der Schweiz liegen.
  • Eine Doppelfinanzierung durch Kantonsbeiträge und Bundesbeiträge ist ausgeschlossen.

Welche Angebote werden unterstützt?

  • Grundsätzlich sind Weiterbildungsangebote, die auf einen eidg. Fachausweis oder ein eidg. Diplom vorbereiten beitragsberechtigt, sofern diese zum Startzeitpunkt auf der Meldeliste des Bundes aufgeführt sind. Ob ein Bildungsgang beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie auch der Ausschreibung auf unserer Webseite.
  • Die Subjektfinanzierung gilt nicht für Bildungsgänge einer Höheren Fachschule (HF).

Welche Bedingungen muss man erfüllen?

  • Absolvierung der eidg. Prüfung, unabhängig vom Prüfungserfolg
  • Rechnungen/Zahlungsbestätigungen müssen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Sollte sich Ihr Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligen, empfehlen wir Ihnen, eine Vereinbarung mit diesem zu treffen, damit die Kurskosten direkt durch Sie beglichen werden können.

Wie hoch sind die Beiträge?

  • Nach der Absolvierung der eidg. Prüfung können Sie Ihr Beitragsgesuch online über eine Internetplattform des Bundes einreichen. Die Plattform wird ab 2018 zur Verfügung stehen. Der Bund prüft das Gesuch und zahlt den Beitrag direkt an die Absolventin/den Absolventen, bis max. 50% der Kosten, zurück.

Wie werden die Bundesbeiträge steuerlich behandelt?

Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt (subjektorientierte Finanzierung). Nun stellt sich die Frage, wie diese Auszahlungen steuerlich zu behandeln sind. Dazu hat das SBFI folgende Konkretisierung veröffentlicht:

"Absolvierende müssen erhaltene Bundesbeiträge als „übrige Einkünfte" in der Steuererklärung deklarieren. Dies gilt auch für Beiträge des Arbeitgebers, sofern diese nicht im Netto-Lohn enthalten sind. Entstandene Kurskosten können als „berufsorientierte Aus- und Weiterbildung" in Abzug gebracht werden. Die Kurskosten und die Beiträge von Bund und/oder Arbeitgeber sind in der jeweiligen Steuerperiode zu deklarieren. Werden die Kurskosten und die erhaltenen Beiträge in dieselbe Steuerperiode deklariert, werden die Kurskosten mit den erhaltenen Beiträgen verrechnet. Der Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung verkleinert sich dadurch."

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