Der Bund unterstützt die höhere Berufsbildung mit bis zu 50%. Wie funktioniert es?
Der Bundesrat engagiert sich seit einigen Jahren verstärkt im Bericht der höheren Berufsbildung. Im Rahmen der Subjektfinanzierung werden nicht mehr die Bildungsinstitutionen subventioniert, sonder die Teilnehmenden werden direkt unabhängig vom Wohnkanton mit bis zu 50% der Kosten für die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch auf die Unterstützung haben alle Personen welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren. Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.
Wer erhält Beiträge?
Welche Angebote werden unterstützt?
Welche Bedingungen muss man erfüllen?
Wie hoch sind die Beiträge?
Wie werden die Bundesbeiträge steuerlich behandelt?
Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt (subjektorientierte Finanzierung). Nun stellt sich die Frage, wie diese Auszahlungen steuerlich zu behandeln sind. Dazu hat das SBFI folgende Konkretisierung veröffentlicht:
"Absolvierende müssen erhaltene Bundesbeiträge als „übrige Einkünfte" in der Steuererklärung deklarieren. Dies gilt auch für Beiträge des Arbeitgebers, sofern diese nicht im Netto-Lohn enthalten sind. Entstandene Kurskosten können als „berufsorientierte Aus- und Weiterbildung" in Abzug gebracht werden. Die Kurskosten und die Beiträge von Bund und/oder Arbeitgeber sind in der jeweiligen Steuerperiode zu deklarieren. Werden die Kurskosten und die erhaltenen Beiträge in dieselbe Steuerperiode deklariert, werden die Kurskosten mit den erhaltenen Beiträgen verrechnet. Der Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung verkleinert sich dadurch."
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